AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Online-Shops https://steinhart-schuettgut.de für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern und Verbrauchern
Gegenüber Verbrauchern gelten Teil A. und Teil B.
Gegenüber Unternehmern gelten Teil A. und Teil C.
A. GENERELLE BESTIMMUNGEN
I. GELTUNGSBEREICH, LIEFERRADIUS, LIEFERMENGEN, ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Max Steinhart GmbH, Bertha-Benz-Str. 2, 72141 Walddorfhäslach, Deutschland (nachfolgend: „Verkäufer“ oder „wir“), gelten für sämtliche Verträge über die Lieferung von Waren an den Kunden, die dieser über den Online-Shop auf https://steinhart-schuettgut.de/ abschließt.
- Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher/in oder Unternehmer/in ist.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Der Einbeziehung von entgegenstehenden, ergänzenden oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese finden auch dann keine Anwendung, wenn wir in Kenntnis von abweichenden Bedingungen des Kunden und/oder ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung des Kunden ausführen.
- Wir weisen darauf hin, dass eine Bestellung über unseren Online-Shop maximal bis zu einer einfachen Fahrtstrecke von 15 km ab unserem Sitz aufgegeben werden kann.
- Die Mindestbestellmenge beträgt 0,25t; die Maximalbestellmenge 25,0t.
II. DATENSCHUTZ
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Näheres ist unserer Datenschutzerklärung für Kunden zu entnehmen.
III. VERTRAGSSPRACHE, SPEICHERUNG DES VERTRAGSTEXTES
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Der Vertragstext wird bei uns intern gespeichert.
- Der Vertragstext kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr von dem Kunden abgerufen werden. Der Kunde kann die Daten der Bestellung jedoch speichern, indem die auf der letzten Seite der Bestellübersicht zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen seines Internetbrowsers gespeichert und ausgedruckt werden.
- Alternativ hierzu hat der Kunde die Möglichkeit, die automatisierte Bestellbestätigung samt Rechnung abzuwarten, die wir nach Abschluss der Bestellung per E-Mail an die von dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs hinterlegte E-Mail-Adresse versenden, welche sodann ausgedruckt oder mit dem jeweiligen E-Mail-Programm des Kunden abgespeichert werden kann.
IV. VERTRAGSSCHLUSS
- Die Präsentation und Bewerbung unseres Sortiments auf der Website unseres Online-Shops stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
- Folgende technischen Schritte führen zu einer Bestellung:
a. Der Kunde kann aus unserem Sortiment Schotter-, Sand- und Kiesprodukte unverbindlich auswählen und diese über den Symbol-Button „Warenkorb“ (Schubkarre als Symbol) in einem virtuellen Warenkorb sammeln. Pro Lieferung können maximal zwei Produkte ausgewählt werden. Der Kunde muss den Grad der Körnung der Produkte und die Liefermenge in Tonnen festlegen. Es können Liefermengen zwischen 0,25t und 25t geliefert werden.
b. Den Inhalt des Warenkorbes kann der Kunde jederzeit durch Anklicken des Buttons „Warenkorb“ ansehen.
c. Durch Anklicken eines „x“ im Warenkorb kann der Kunde jederzeit einzelne Produkte aus seinem Warenkorb entfernen oder den Warenkorb ganz leeren.
d. Im Warenkorb werden dem Kunden die anfallenden Lieferkosten angezeigt.
e. Um den Bestellprozess einzuleiten, muss der Button „Weiter zur Kasse“ angeklickt werden.
f. Der Kunde muss dann seine personenbezogenen Daten angeben.
g. Der Kunde muss sodann die Zahlungsart (PayPal, Barzahlung oder Rechnung) wählen.
h. In der Bestellübersicht besteht die Möglichkeit, abschließend zu prüfen, was der Kunde bestellen möchte. Änderungen und Korrekturen der Anzahl können durch Anklicken des Feldes „Anzahl“ vorgenommen werden. Einzelne Produkte können auch vollständig gelöscht werden. Falls der Kunde den Bestellprozess komplett abbrechen möchte, kann er jederzeit das Browser-Fenster schließen. Diese Vorgänge sind unverbindlich.
i. Der Kunde muss durch Setzen je eines Hakens bestätigen, dass er unsere verlinkten Datenschutzbestimmungen für Kunden und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat.
j. Der Kunde muss ferner die Kenntnisnahme und das Einverständnis mit unseren AGB erklären.
k. Mit dem Absenden einer Bestellung über die Website durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Der Kunde ist an die Bestellung für die Dauer von zwei Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden; einem Verbraucher gegebenenfalls nach B III. bestehendes Recht, seine Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.
l. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals in Form einer Rechnung aufgeführt wird und welche der Kunde über die Funktion seines E-Mail-Programmes „Drucken“ ausdrucken kann.
m. Ein Vertrag mit uns kommt spätestens mit Erhalt der Ware beim Kunden zustande. Bereits in der Bestellbestätigung, jedoch spätestens mit Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellübersicht, AGB, Widerrufsbelehrung) dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
V. GARANTIE, RECHTSMÄNGEL, ANPASSUNG DER VERTRAGLICH GESCHULDETEN LEISTUNG
- Die Vereinbarung einer Garantie oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die vertraglich geschuldete Leistung ist frei von Rechtsmängeln, sofern ein Dritter diesbezüglich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Ansprüche gegen den Kunden geltend machen kann. Die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf andere Staaten schulden wir nur dann, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.
- Nachträgliche Änderungen oder Anpassungen der von uns geschuldeten Leistung sind zulässig, sofern sie handelsüblich oder technisch erforderlich sind und den Kunden nicht unzumutbar belasten.
VI. LIEFERTERMIN, LEISTUNGSFRIST, SELBSTBELIEFERUNGSVORBEHALT, HÖHERE GEWALT UND RÜCKTRITTSRECHT
- Die Liefertermine oder -fristen vereinbaren wir nach erfolgter Bestellung telefonisch.
- Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei etwaig mitgeteilten Termine und Fristen zur Leistungserbringung um ungefähre Angaben.
- Uns steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.
- Eine vereinbarte Frist zur Leistungserbringung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Vertragspartner (Selbstbelieferungsvorbehalt). Dies gilt nicht, wenn sich aus der vertraglichen Vereinbarung eindeutig ergibt, dass wir die Übernahme eines Beschaffungsrisikos übernommen haben oder ein Fall einer unbeschränkten Gattungsschuld vorliegt. Weiter entfällt unsere Leistungspflicht aufgrund des Selbstbelieferungsvorbehalts nicht, wenn wir im Hinblick auf die im Verhältnis zum Kunden zu erbringende Leistung kein kongruentes Deckungsgeschäft mit unseren Lieferanten abgeschlossen haben oder die Nichterfüllung dieses kongruenten Deckungsgeschäfts selbst schuldhaft herbeigeführt haben. Wir werden den Kunden unverzüglich informieren, sofern die Leistung des kongruenten Deckungsgeschäfts nicht verfügbar sein sollte.
- Die Frist zur Leistungserbringung verlängert sich im Falle höherer Gewalt (force majeure) angemessen. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Vorliegen eines Falles höherer Gewalt sowie dessen Dauer keinen Einfluss auf den Zeitraum der Leistungserbringung haben. Bei der Bemessung der angemessenen Verlängerung der Frist zur Leistungserbringung sind die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit zu berücksichtigen. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse, wie Pandemien, Epidemien, Energie- und Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg. Wir werden den Kunden unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende dieses Umstandes informieren. Dauert der Zustand höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an oder verlängert sich der Liefertermin aufgrund mehrerer Umstände höherer Gewalt um mehr als vier Monate, so sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle der höheren Gewalt ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und weiteren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Pflicht zur Gegenleistung entfällt, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, sofern die Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten und sich auf die Belieferung an uns auswirken.
- Ziff. 5 gilt auch in Fällen entsprechend, in denen die Ware aufgrund der Wetter- und Witterungsbedingungen (z.B. Bodenfrost) nicht rechtzeitig geliefert werden kann.
- Schadensersatzansprüche infolge der Nichteinhaltung der Frist zur Leistungserbringung richten sich nach A. XI. Haftung.
VII. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
- Der Kunde ist verpflichtet, mit uns vor Lieferung einen geeigneten Abladeort verbindlich zu bestimmen. Dabei trägt der Kunde das Risiko, dass die Waren nicht an dem von ihm angegebenen Abladeort abgeladen werden können, weil z.B. die Zufahrt zu klein ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Abladeort zum Liefertermin frei zugänglich zu halten. Außerdem trägt der Kunde die Verkehrssicherungspflicht des Abladeortes und hat ab Gefahrübergang sicherzustellen, dass keine Personen und/oder Sachen durch die Ware verletzt/beschädigt werden.
- Der Kunde verpflichtet sich, am Liefertermin anwesend zu sein oder benennt uns zuvor einen Empfangsberechtigten.
- Der Kunde hat zu dulden, dass wir und unsere Mitarbeiter das Grundstück des Kunden und den Abladeort betreten. Diese Duldungspflicht gilt auch im Falle der Rücknahme der Ware nach Widerruf oder Rücktritt durch den Kunden.
VIII. GEFAHRÜBERGANG, TEILLIEFERUNG
- Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Eine Teillieferung ist insbesondere dann nicht unzumutbar, wenn die Teillieferung für den Kunden bestimmungsgemäß verwendbar und die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
IX. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Sämtliche Preise sind Brutto-Preise und verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sämtliche etwa anfallenden sonstigen Kosten, insbesondere für die Abwicklung von Zahlung, Transport, Gebühren trägt der Kunde.
- Zahlungen sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sofort ab Gefahrübergang/Leistungserbringung rein netto fällig. Zahlungen sind an unserem Sitz in Walddorfhäslach zu leisten. Kosten und Risiko der Zahlung gehen zu Lasten des Kunden.
- Wir sind trotz anderslautender Bestimmungen berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, können wir die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnen.
X. HAFTUNG
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn wir wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
- Wir haften für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
- Wir haften gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, sofern es anwendbar ist.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Soweit unsere Haftung aufgrund der vorangegangenen Ziffern beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich unserer Arbeitnehmer und Mitarbeiter.
XI. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
- Die Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gilt Ziff. 1 entsprechend.
XII. SCHRIFTFORM
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Verzicht auf deren Geltung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
XIII. SALVATORISCHE KLAUSEL
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder Teile einer Bestimmung unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags als Ganzes. In Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine salvatorische Klausel lediglich zu einer Beweislastumkehr führt, ist es jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unter allen Umständen aufrechtzuerhalten.
- Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine diese Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie beim Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten.
- Ziff. 1 und Ziff. 2 gelten im Falle einer Regelungslücke entsprechend.
B. BESONDERE BESTIMMUNGEN GEGENÜBER VERBRAUCHERN
Gegenüber Verbrauchern gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen (A.) die nachfolgenden besonderen Bestimmungen.
I. GEWÄHRLEISTUNG
Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die zwingenden Regelungen des § 478 BGB und des Rückgriffs nach §§ 445a, 445b BGB bleiben unberührt.
II. EIGENTUMSVORBEHALT
Von uns gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Zahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
III. WIDERRUFSRECHT UND WIDERRUFSBELEHRUNG
Als Verbraucher steht dem Kunden bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Max Steinhart GmbH
vertreten durch Markus Steinhart
Bertha-Benz-Str. 2
72141 Walddorfhäslach
Tel.: 07127 570435
Telefax: 07127 570436
E-Mail: info@steinhart-bau.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Waren ab.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden für die Rücksendung der Waren bis 12,5t auf höchstens 385,00 EUR geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Sie können auch das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden. Dies ist aber nicht verpflichtend: Muster-Widerrufsformular
IV. HINWEISE NACH § 36 VSBG UND ODR-VERORDNUNG
Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass Verbraucher die Möglichkeit haben, die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung zu verwenden. Die Plattform ist unter folgendem Link zu erreichen: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
C. BESONDERE BESTIMMUNGEN GEGENÜBER UNTERNEHMERN
Gegenüber Unternehmern gelten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen (A.) die nachfolgenden Bestimmungen.
I. MÄNGELRÜGE
- Dem Kunden obliegt es, erhaltene Ware innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Gefahrübergang auf die Mangelfreiheit zu untersuchen und hierbei entdeckte Mängel zu rügen.
- Zeigt sich ein Mangel, der im Rahmen der Untersuchung nach Ziff. 1 nicht erkennbar war, ist dieser innerhalb von sieben Arbeitstagen ab tatsächlicher Entdeckung zu rügen.
- Etwaig entdeckte Mängel sind uns gegenüber zumindest in Textform zu rügen. Die Rüge hat unter Angabe einer detaillierten Schilderung zu erfolgen, anhand derer die vermuteten Ursachen sowie die Auswirkungen ersichtlich sind. Auf Verlangen ist uns geeignetes Dokumentationsmaterial, insbesondere in Form von Lichtbildern, zur Verfügung zu stellen.
- Kommt der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nicht nach, gilt die Leistung als genehmigt und Gewährleistungsrechte stehen ihm nicht zu. Dies gilt nicht, sofern wir den Mangel arglistig verschwiegen hatten oder der Ausschluss mit den Bestimmungen einer Garantie unvereinbar wäre.
- Der Kunde ist verpflichtet, die mit einer schuldhaft vorgenommenen unberechtigten Mängelrüge verbundenen Kosten von uns zu tragen.
II. ANNAHMEVERZUG, VERZÖGERUNGSSCHADEN
- Nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig ab oder gerät er auf andere Weise in Annahmeverzug, so schuldet er uns pro angefangenen Arbeitstag einen Betrag in Höhe von 0,2 % des betroffenen Auftragswertes, insgesamt jedoch maximal 5 % des betroffenen Auftragswertes. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von zwei Wochen die Annahme verweigert oder schon vorher ausdrücklich erklärt, dass er die Annahme bzw. Abnahme verweigern wird, können wir von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
- Verweigert der Kunde die Annahme der Ware nach Ablauf einer von uns genannten Lieferfrist, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern zu lassen oder gegen Berechnung einer speditionsüblichen Lagergebühr bei uns einzulagern. Sämtliche hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
III. GEWÄHRLEISTUNG
- Ansprüche auf Gewährleistung von Mängeln, die auf unsachgemäße Handhabung des Kunden oder die Missachtung der Nutzungshinweise zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
- Wir leisten Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache). Die Wahl der Art der Nacherfüllung obliegt uns.
- Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen.
- Erforderliche Aufwendungen der Nacherfüllung übernehmen wir auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
- Mehraufwendungen der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die Ware an einen anderen als den ursprünglichen Ort der Verwendung verbracht wird, übernehmen wir nicht.
- Das Recht von uns, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Nacherfüllung ganz oder teilweise zu verweigern, bleibt unberührt.
- Im Rahmen der Nacherfüllung ersetzte Teile werden Eigentum von uns und sind an uns herauszugeben.
- Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen – verjähren in Abweichung von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB innerhalb von zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Regelungen.
- Für die Geltendmachung von Schadensersatz gilt zusätzlich A. VIII. Haftung.
- Die gesetzlichen Regelungen zum Rückgriff des Verkäufers nach §§ 445a, 445b BGB und im Falle des Verbrauchsgüterkaufes nach § 478 BGB bleiben unberührt
IV. UNTERSTÜTZUNG IN PRODUKTHAFTUNGSFÄLLEN
- Der Kunde wird Produkte im Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte nicht verändern. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Kunde uns im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Kunde ist für den die Haftung auslösenden Fehler nicht verantwortlich.
- Der Kunde wird uns unverzüglich in Schriftform über ihm bekanntwerdende Risiken informieren.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
- Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher aus der geschäftlichen Beziehung herrührender Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die sich zugunsten von uns ergebende Saldoforderung.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns. Wird Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen zu einer neuen Sache verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache. Der Miteigentumsanteil bemisst sich nach dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der anderen verarbeiteten oder umgebildeten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung.
- Erfolgt durch den Kunden eine Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware zu einer einheitlichen Sache und ist einer der anderen Gegenstände als Hauptsache anzusehen, so steht uns anteiliges Eigentum an der entstehenden Sache zu. Der Miteigentumsanteil bemisst sich nach dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der anderen verbundenen oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Der Kunde tritt bereits jetzt dieses Miteigentum unter Einräumung von Mitbesitz an uns ab, wobei wir die Abtretung bereits jetzt annehmen.
- Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde mit allen Nebenrechten insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß Ziff. 3 und 4 bereits zum jetzigen Zeitpunkt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorzubehalten. Der Kunde ist ermächtigt, die sich ergebenden Kaufpreisforderungen bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung der Zahlung an uns für Rechnung von uns einzuziehen. Wir werden die Einziehungsermächtigung nur widerrufen, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Im Falle des Widerrufs der Einzugsermächtigung hat der Kunde uns die zur Einziehung der Forderung notwendigen Angaben unter Vorlage der entsprechenden Lieferverträge mit seinen Abnehmern, den Rechnungen und einer Übersicht über die Zahlungen der Abnehmer an den Kunden zu übermitteln.
- Über Zugriffe Dritter auf Waren, an denen wir Eigentum haben, insbesondere auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware und die Forderungen von uns, hat der Kunde uns unverzüglich in Textform zu unterrichten und die für eine Abwehr erforderlichen Informationen und Dokumente zu übermitteln.
- Soweit der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungsrechte alle an uns noch nicht bezahlten Forderungen gegenüber dem Kunden um mehr als zehn Prozent übersteigt, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der Sicherungsrechte verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherungsrechte steht uns zu.
VI. ABTRETUNGSVERBOT
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
- Ziff. 1 gilt nicht für die Abtretung einer Entgeltforderung im Sinne von § 354a HGB.
VII. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftrag des Kunden ist Walddorfhäslach.
- Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz von uns in Walddorfhäslach, Deutschland, zuständige Gericht.
- Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.